Frage 4073 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Welche der nachfolgenden Aussagen zur Nachtjagd in Baden-Württemberg sind richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 4073
- A: Die Nachtjagd auf Schwarzwild ist erlaubt.
- C: Nachtjagd ist die Jagd in der Zeitspanne von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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