Frage 4101 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Zur Fütterung und Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild ist in Baden-Württemberg die Verwendung von Getreide grundsätzlich nicht zulässig. Lediglich eine Getreideart darf in geringen Mengen Obsttrestern beigemischt werden. Es handelt sich um

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Richtige Antwort zu Frage 4101

  • D: Hafer
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