Frage 4101 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Zur Fütterung und Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild ist in Baden-Württemberg die Verwendung von Getreide grundsätzlich nicht zulässig. Lediglich eine Getreideart darf in geringen Mengen Obsttrestern beigemischt werden. Es handelt sich um
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Richtige Antwort zu Frage 4101
- D: Hafer
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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- 4104Welche Futtermittel dürfen für die Fütterung und Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild NICHT ausgebracht werden?
- 4105Was ist bei der Wildfütterung für wiederkäuendes Schalenwild zulässig?
- 4106Welche Futtermittel sind für wiederkäuendes Schalenwild zulässig?
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