Frage 4183 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Pflanzbeete einer Baumschule werden durch Rehwildverbiss geschädigt. Die Beete liegen in der freien Landschaft eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und sind nicht eingezäunt. Was gilt bezüglich der Wildschadensersatzpflicht?

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Richtige Antwort zu Frage 4183

  • B: Der Wildschaden an Sonderkulturen (Baumschulbeete) ohne übliche Wildschutzvorrichtung müssen nicht ersetzt werden.
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