Frage 4182 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Bei Wildschäden im Mais hat der Geschädigte zuvor zumutbare und angemessene Maßnahmen zur Verhütung von Schäden unterlassen. Sein Ersatzanspruch beträgt:

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 4182

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