Frage 5155 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Bei einer Drückjagd flüchtet ein Reh panisch in einen Zaun und bricht sich das Genick. Der Jagdpächter hat den Vorfall beobachtet und kann das Stück 30 Minuten nach dem Verenden aus dem Zaun befreien. Was ist erlaubt?

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Richtige Antwort zu Frage 5155

  • D: Das Reh unschädlich zu beseitigen.
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