Frage 5183 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Wann müssen Sie als Jäger ein von Ihnen erlegtes Stück Schalenwild durch einen amtlichen Tierarzt untersuchen lassen und welche Organe müssen dann am oder bei dem Wildkörper verbleiben?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 5183

  • A: Bereits bei einem bedenklichen Merkmal; alle Organe.
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