Frage 5231 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Auf welche Innentemperatur muss nach rechtlichen Vorschriften das zum Verkauf bestimmte Großwild alsbald nach seiner Erlegung mindestens abgekühlt werden?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 5231

  • C: + 7 Grad Celsius
Weiter zu Frage ›