Frage 5232 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Auf welche Innentemperatur muss nach rechtlichen Vorschriften das zum Verkauf bestimmte Kleinwild alsbald nach seiner Erlegung mindestens abgekühlt werden?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 5232

  • B: + 4 Grad Celsius
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