Frage 5249 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Darf das Wildbret eines Rehes ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen Verbrauch verwendet werden, wenn beim Aufbrechen ein Leberegelbefall festgestellt wurde, sonst aber keine bedenklichen Merkmale vorliegen?
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Richtige Antwort zu Frage 5249
- B: Ja
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