Frage 5250 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Sie haben einen stark rauschigen Keiler erlegt und wollen das Fleisch verkaufen. Was müssen Sie beachten?
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Richtige Antwort zu Frage 5250
- D: Ausgeprägter Geschlechtsgeruch bedeutet immer, dass das Stück genussuntauglich ist und nicht verkauft werden darf.
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