Jagdzeiten Baden-Württemberg 2026: Tabelle & Kalender
Alle Jagdzeiten und Schonzeiten in Baden-Württemberg nach der DVO JWMG: Tabelle für Rehwild, Rotwild, Fuchs, Dachs, Schwarzwild und Federwild, dazu ein Jahreskalender und die allgemeine Schonzeit vom 16. Februar bis 15. April.
Wann darf welches Wild bejagt werden? In Baden-Württemberg steht die Antwort nicht in einem klassischen Landesjagdgesetz, sondern im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) und in der Durchführungsverordnung dazu (DVO JWMG).
Das Gesetz legt die Grundregel fest, die Verordnung nennt die einzelnen Jagdzeiten. Hier findest du beides als Übersicht, nach Wildart sortiert.
Die Tabelle gibt die Fassung der DVO JWMG vom 18. November 2023 wieder, geändert durch die Verordnung vom 22. Januar 2026.1
Dazu kommen ein Jahreskalender, die wichtigsten Einzelfragen (Reh, Fuchs, Schwarzwild) und die Sonderregeln für Elterntiere und Ausnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Vom 16. Februar bis 15. April gilt die allgemeine Schonzeit. In dieser Zeit sind alle Wildtiere zu schonen, nur für Schwarzwild gibt es Ausnahmen.2
- Rehböcke und Schmalrehe dürfen ab 1. Mai bejagt werden, Ricken und Kitze ab 1. September, jeweils bis 31. Januar.1
- Der Fuchs hat Jagdzeit vom 1. Juli bis 15. Februar. Jungfüchse dürfen unter bestimmten Bedingungen schon ab 16. April erlegt werden.1
- Schwarzwild, Marderhund, Waschbär, Nutria und Mink haben eine ganzjährige Jagdzeit. Für Schwarzwild gilt in der allgemeinen Schonzeit eine Einschränkung nach Ort und Wetter.12
- Wolf und Biber haben keine Jagdzeit. Der Wolf steht seit 2024 im Schutzmanagement des JWMG, der Biber gar nicht im Jagdrecht.2
- Die meistgesuchten Jagdzeiten auf einen Blick
- Übersicht: Jagdzeiten aller Wildarten (Tabelle)
- Der Jahreskalender
- Jagdzeiten Rehwild in Baden-Württemberg
- Wann darf man Füchse schießen?
- Schwarzwild: Jagdzeit ganzjährig?
- Jagdzeiten Rotwild, Dachs und Marder
- Jagdzeit, Schonzeit, Abschussplan: der Unterschied
- Elterntiere, Ausnahmen und nicht jagdbare Arten
- Was sich zuletzt geändert hat
- Was das für dich als Jungjäger bedeutet
- Häufige Fragen
- Quellen
Die meistgesuchten Jagdzeiten auf einen Blick
Die folgenden Kästen zeigen die Jagdzeiten, nach denen am häufigsten gesucht wird. Die vollständige Liste kommt direkt danach.
Rehwild
- Böcke, Schmalrehe
- 1.5. bis 31.1.Mai bis Januar
- Ricken, Kitze
- 1.9. bis 31.1.September bis Januar
- Allgemeine Schonzeit
- 16.2. bis 15.4.für alle Wildarten
Schwarzwild
- Jagdzeit
- ganzjährigaber eingeschränkt vom 16.2. bis 15.4.
- Allgemeine Schonzeit
- 16.2. bis 15.4.Ausnahmen nur für Schwarzwild
Rotwild, Damwild und Gamswild
- Rotwild
- 1.8. bis 31.1.Kälber, Hirsche, Alttiere
- Damwild
- 1.9. bis 31.1.Kälber, Hirsche, Alttiere
- Gamswild
- 1.9. bis 31.1.Geißen, Kitze, Böcke
Fuchs, Dachs und Marder
- Fuchs
- 1.7. bis 15.2.Jungfüchse unter Auflagen ab 16.4.
- Dachs
- 1.8. bis 31.12.Jungdachse ab 1.6.
- Steinmarder
- 1.10. bis 15.2.ebenso Baummarder
Niederwild und Federwild
- Feldhase
- 1.10. bis 31.12.Oktober bis Dezember
- Fasan
- 1.10. bis 31.12.ebenso Waldschnepfe
- Stockente
- 1.9. bis 15.1.September bis Januar
- Graugans
- 1.8. bis 31.1.Jungtiere ganzjährig
Übersicht: Jagdzeiten aller Wildarten (Tabelle)
Die Tabelle nennt die Jagdzeiten nach § 10 DVO JWMG, gruppiert nach Schalenwild, Haarwild und Federwild.1
Sie ist so aufgebaut, dass du sie gut ausdrucken oder als PDF speichern kannst. Dazu im Browser Drucken wählen und „Als PDF speichern“.
Wichtig: Alle Jagdzeiten gelten innerhalb des Rahmens der allgemeinen Schonzeit vom 16. Februar bis 15. April. Wo die Verordnung „ganzjährig“ schreibt, ist diese Schonzeit trotzdem zu beachten. Ausnahme ist das Schwarzwild.2
| Wildart | Wer | Jagdzeit | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Schalenwild | |||
| Rotwild | Kälber | 1. August bis 31. Januar | |
| Rotwild | Schmalspießer, Schmaltiere | 1. Mai bis 15. Juni und 1. August bis 31. Januar | Zweiteilige Jagdzeit |
| Rotwild | Hirsche, Alttiere | 1. August bis 31. Januar | |
| Damwild | Kälber, Hirsche, Alttiere | 1. September bis 31. Januar | |
| Damwild | Schmalspießer, Schmaltiere | 1. bis 31. Mai und 1. August bis 31. Januar | Zweiteilige Jagdzeit |
| Sikawild | Kälber, Alttiere | 1. August bis 31. Januar | |
| Sikawild | Hirsche, Schmalspießer, Schmaltiere | 1. Mai bis 31. Januar | |
| Rehwild | Böcke, Schmalrehe | 1. Mai bis 31. Januar | |
| Rehwild | Ricken, Kitze | 1. September bis 31. Januar | Elterntiere in der Setzzeit schonen |
| Gamswild | Jährlinge beider Geschlechter | 1. Juli bis 31. Januar | |
| Gamswild | Geißen, Kitze, Böcke | 1. September bis 31. Januar | |
| Muffelwild | Widder | 1. bis 31. Mai und 1. September bis 31. Januar | Zweiteilige Jagdzeit |
| Muffelwild | Schafe, Lämmer | 1. September bis 31. Januar | |
| Schwarzwild | alle Altersklassen | ganzjährig | In der allgemeinen Schonzeit nur eingeschränkt, Bachen mit Frischlingen schonen |
| Haarwild | |||
| Fuchs | 1. Juli bis 15. Februar | In bestimmten Gebieten länger, siehe unten | |
| Fuchs | Jungfüchse | auch ab 16. April bis 30. Juni | Nur in bestimmten Gebieten, siehe unten |
| Dachs | 1. August bis 31. Dezember | ||
| Dachs | Jungdachse | 1. Juni bis 31. Dezember | |
| Steinmarder, Baummarder | 1. Oktober bis 15. Februar | ||
| Iltis, Hermelin | 1. Oktober bis 15. Februar | ||
| Marderhund, Waschbär, Nutria, Mink | ganzjährig | Außerhalb der allgemeinen Schonzeit | |
| Feldhase | 1. Oktober bis 31. Dezember | ||
| Wildkaninchen | 1. Oktober bis 15. Februar | ||
| Wildkaninchen | Jungkaninchen | 16. April bis 15. Februar | |
| Federwild | |||
| Fasan | 1. Oktober bis 31. Dezember | ||
| Waldschnepfe | 1. Oktober bis 31. Dezember | ||
| Ringeltaube, Türkentaube | 1. November bis 10. Februar | ||
| Höckerschwan | 1. November bis 15. Januar | ||
| Graugans | 1. August bis 31. Januar | Jungtiere ganzjährig außerhalb der allgemeinen Schonzeit | |
| Kanadagans | 1. August bis 15. Februar | Jungtiere ganzjährig außerhalb der allgemeinen Schonzeit | |
| Rostgans, Nilgans | ganzjährig | Außerhalb der allgemeinen Schonzeit | |
| Stockente, Schnatterente | 1. September bis 15. Januar | ||
| Pfeifente, Krickente, Reiherente, Tafelente | 1. Oktober bis 15. Januar | ||
| Blässhuhn | 1. Oktober bis 15. Januar | ||
| Rabenkrähe, Elster | 1. August bis 15. Februar | Nicht in Naturschutzgebieten und an Naturdenkmalen | |
Zu mehreren Arten (etwa Gänsen) gibt es weitere Regeln, zum Beispiel zur Gelegebehandlung in Gebieten mit Managementkonzept. Die stehen in Absatz 2 des § 10 DVO JWMG.1
Arten, die dem Schutzmanagement zugeordnet sind, haben keine Jagdzeit und sind deshalb ganzjährig zu schonen. Dazu zählen zum Beispiel Luchs, Wildkatze, Auerhuhn, Haselhuhn und Habicht.2
Der Jahreskalender
Der Kalender zeigt dieselben Jagdzeiten als Jahresbild. Dunkle Felder sind Jagdzeit, helle Felder Schonzeit. Angeschnittene Monate sind anteilig gefüllt.
Auf dem Handy lässt sich die Tabelle seitlich wischen. Fahr mit der Maus über ein dunkles Feld, dann siehst du die genauen Daten.
Jagdzeiten-Kalender Baden-Württemberg
JagdzeitSchonzeit
| Wildart | J | F | M | A | M | J | J | A | S | O | N | D |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schalenwild | ||||||||||||
| Rotwild: Kälber, Hirsche, Alttiere | ||||||||||||
| Rotwild: Schmalspießer, Schmaltiere | ||||||||||||
| Damwild: Kälber, Hirsche, Alttiere | ||||||||||||
| Damwild: Schmalspießer, Schmaltiere | ||||||||||||
| Sikawild: Kälber, Alttiere | ||||||||||||
| Sikawild: Hirsche, Schmalspießer, Schmaltiere | ||||||||||||
| Rehwild: Böcke, Schmalrehe | ||||||||||||
| Rehwild: Ricken, Kitze | ||||||||||||
| Gamswild: Jährlinge | ||||||||||||
| Gamswild: Geißen, Kitze, Böcke | ||||||||||||
| Muffelwild: Widder | ||||||||||||
| Muffelwild: Schafe, Lämmer | ||||||||||||
| Schwarzwild (mit Einschränkung in der allgemeinen Schonzeit) | ||||||||||||
| Haarwild (Raubwild und Hasenartige) | ||||||||||||
| Fuchs | ||||||||||||
| Jungfuchs (zusätzlich) | ||||||||||||
| Dachs | ||||||||||||
| Jungdachs (zusätzlich) | ||||||||||||
| Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin | ||||||||||||
| Marderhund, Waschbär, Nutria, Mink | ||||||||||||
| Feldhase | ||||||||||||
| Wildkaninchen | ||||||||||||
| Jungkaninchen (zusätzlich) | ||||||||||||
| Federwild | ||||||||||||
| Fasan | ||||||||||||
| Waldschnepfe | ||||||||||||
| Ringeltaube, Türkentaube | ||||||||||||
| Höckerschwan | ||||||||||||
| Graugans | ||||||||||||
| Kanadagans | ||||||||||||
| Rostgans, Nilgans | ||||||||||||
| Stockente, Schnatterente | ||||||||||||
| Pfeifente, Krickente, Reiherente, Tafelente, Blässhuhn | ||||||||||||
| Rabenkrähe, Elster | ||||||||||||
Der Kalender zeigt nur die Regel. Gebietsweise Abweichungen und Ausnahmen der Jagdbehörden sind nicht eingezeichnet.
Jagdzeiten Rehwild in Baden-Württemberg
Beim Rehwild gibt es zwei Gruppen mit verschiedenen Terminen:
- Böcke und Schmalrehe: 1. Mai bis 31. Januar
- Ricken und Kitze: 1. September bis 31. Januar1
Schmalrehe sind weibliche Rehe im zweiten Lebensjahr, die noch nicht geführt haben. Kitze sind die Jungtiere des laufenden Jahres, Ricken die erwachsenen Geißen.
Weil die allgemeine Schonzeit erst am 15. April endet, fällt der Beginn der Jagd auf Böcke und Schmalrehe auf den 1. Mai. Der Mai ist damit für viele Jäger der Start in die Bockjagd.
Einen behördlichen Abschussplan gibt es für das Rehwild in Baden-Württemberg normalerweise nicht. Verpächter und Pächter vereinbaren stattdessen eine Zielvereinbarung. Wie viele Rehe zuletzt erlegt wurden, steht in der Jagdstrecke Baden-Württemberg.3
Wann darf man Füchse schießen?
Der Fuchs darf vom 1. Juli bis 15. Februar bejagt werden. Dann beginnt die allgemeine Schonzeit.1
Es gibt zwei Ausnahmen für bestimmte Gebiete:
- Jungfüchse dürfen schon vom 16. April bis 30. Juni erlegt werden.
- Füchse dürfen dort bis zum letzten Tag des Februars bejagt werden.
Beides gilt nur in Gebieten mit einer Hegegemeinschaft, deren Ziel der Schutz von Arten ist, die der Fuchs als Beutegreifer gefährdet. Außerdem in Gebieten mit Fachkonzept, Fachplan oder genehmigter Managementkonzeption, wenn die Bejagung zum Erreichen der Ziele nötig ist.1
Ob dein Revier dazugehört, klärst du mit der unteren Jagdbehörde. Eine Karte dieser Gebiete haben wir in den Quellen nicht gefunden.
Schwarzwild: Jagdzeit ganzjährig?
Für Schwarzwild nennt die DVO JWMG keine Einschränkung der Jagdzeit: Die Jagd ist ganzjährig möglich.1
Das heißt aber nicht, dass überall und jederzeit geschossen werden darf. Vom 16. Februar bis 15. April gelten besondere Regeln:
- Erlaubt ist die Jagd im äußeren Waldstreifen bis 200 Meter vom Waldaußenrand und in der offenen Landschaft.
- Bei geschlossener oder durchbrochener Schneedecke ist im März die Jagd im gesamten Wald und in der offenen Landschaft zulässig.2
Dazu kommt der Schutz der Elterntiere. In den Setz- und Brutzeiten dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden, bis die Jungen selbständig sind. Das gilt ausdrücklich auch für Wild ohne Schonzeit.2
Das Wildtierportal verknüpft die Ausnahme für Schwarzwild in der Schonzeit mit der Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest.4
Jagdzeiten Rotwild, Dachs und Marder
Rotwild
Beim Rotwild unterscheidet die DVO nach Alter und Geschlecht:
- Kälber, Hirsche und Alttiere: 1. August bis 31. Januar
- Schmalspießer und Schmaltiere: 1. Mai bis 15. Juni und 1. August bis 31. Januar1
Schmaltiere sind weibliche Stücke im zweiten Lebensjahr, Schmalspießer die männlichen. Die Jagdzeit im Frühjahr ist also kurz, die Pause zwischen 15. Juni und 1. August bleibt Schonzeit.
Dachs
Der Dachs hat vom 1. August bis 31. Dezember Jagdzeit. Jungdachse dürfen schon ab 1. Juni bejagt werden.1
Marder, Iltis und Hermelin
Steinmarder, Baummarder, Iltis und Hermelin dürfen vom 1. Oktober bis 15. Februar bejagt werden.1
Jagdzeit, Schonzeit, Abschussplan: der Unterschied
Die drei Begriffe werden oft verwechselt. Sie regeln drei verschiedene Fragen.
- Jagdzeit: der Zeitraum, in dem eine Wildart bejagt werden darf.
- Schonzeit: die Zeit außerhalb der Jagdzeit. Ist für eine Art keine Jagdzeit bestimmt, ist sie ganzjährig zu schonen.
- Abschussplan oder Zielvereinbarung: wie viele Stücke einer Art erlegt werden sollen.2
Die Jagdzeit sagt dir also, ob du schießen darfst. Der Abschussplan sagt, wie viel.
Dazu kommt die allgemeine Schonzeit. Sie gilt zusätzlich für alle Arten und liegt vom 16. Februar bis 15. April.2
Elterntiere, Ausnahmen und nicht jagdbare Arten
Schutz der Elterntiere
In den Setz- und Brutzeiten dürfen die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden. Das gilt, bis die Jungtiere selbständig sind.2
Wer ein Elterntier bejagt, handelt ordnungswidrig.2
Ausnahmen per Rechtsverordnung oder Einzelanordnung
Die Jagdzeiten sind kein starres Raster. Die obere Jagdbehörde kann Schonzeiten aus besonderen Gründen verkürzen, aufheben oder besondere Jagdzeiten festlegen. Gründe sind zum Beispiel Tierseuchenbekämpfung oder die Vermeidung übermäßiger Wildschäden.2
Auch die untere Jagdbehörde kann das für bestimmte Gebiete oder einzelne Jagdbezirke tun, im Einvernehmen mit der oberen Behörde. Die allgemeine Schonzeit vom 16. Februar bis 15. April kann sie aber nicht verkürzen.2
Arten ohne Jagdzeit
Für Arten im Schutzmanagement darf keine Jagdzeit bestimmt werden.2 Das betrifft auch den Wolf: Der Landtag hat ihn 2024 ins Schutzmanagement des JWMG aufgenommen, er bleibt aber nach Naturschutzrecht streng geschützt und hat keine Jagdzeit. Der Biber gehört nicht zum Jagdrecht und hat ebenfalls keine Jagdzeit.
Was sich zuletzt geändert hat
Zwei Änderungen sind für die Jagdzeiten besonders wichtig:
- Mit der Änderung des JWMG im Juni 2020 wurde die allgemeine Schonzeit auf die Zeit vom 16. Februar bis 15. April festgelegt.4
- Die DVO JWMG wurde zuletzt am 22. Januar 2026 geändert. Seitdem ist der Waschbär ganzjährig bejagbar (außerhalb der allgemeinen Schonzeit).1
Was die Änderung vom Januar 2026 sonst noch betrifft, nennt das Wildtierportal nicht im Einzelnen. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, lies die Änderungsverordnung im Gesetzblatt (GBl. 2026 Nr. 1, S. 1).1
Ein Tipp für die Praxis: Die Verordnung wird nach den Empfehlungen des Wildtierberichts angepasst. Vor der Jagdsaison lohnt deshalb ein Blick auf die aktuelle Fassung.4
Was das für dich als Jungjäger bedeutet
Die Jagdzeiten musst du für die Jägerprüfung nicht jede einzeln auswendig können. Du solltest aber die Systematik kennen.
Dazu gehören die allgemeine Schonzeit, die Rolle der Rechtsverordnung, der Schutz der Elterntiere und die Ausnahmen für Schwarzwild. Das sind typische Fragen im Prüfungsfach Recht.
Wie solche Fragen aussehen, übst du im Prüfungstrainer mit den amtlichen Fragen und Lösungen.
Wie viel Wild in der Praxis erlegt wird, zeigt die Jagdstrecke Baden-Württemberg. Wie viel davon im Straßenverkehr stirbt, steht in den Wildunfall-Statistiken für Baden-Württemberg.
Häufige Fragen
Wann ist Jagdzeit auf Rehe in Baden-Württemberg?
Böcke und Schmalrehe dürfen vom 1. Mai bis 31. Januar bejagt werden, Ricken und Kitze vom 1. September bis 31. Januar.1
Wann darf man in Baden-Württemberg Füchse jagen?
Vom 1. Juli bis 15. Februar. In Gebieten mit Schutzzielen für bedrohte Arten gelten längere Zeiten, bei Jungfüchsen ab 16. April.1
Wann ist die Schonzeit in Baden-Württemberg?
Die allgemeine Schonzeit gilt vom 16. Februar bis 15. April für alle Wildtiere. Außerdem sind Wildarten außerhalb ihrer Jagdzeit zu schonen.2
Darf man Wildschweine ganzjährig schießen?
Die Jagdzeit ist ganzjährig. In der allgemeinen Schonzeit ist die Jagd aber nur im äußeren Waldstreifen bis 200 Meter und in der offenen Landschaft erlaubt. Die Elterntiere sind in der Aufzuchtzeit zu schonen.12
Wo finde ich die Jagdzeiten als PDF?
Das Wildtierportal bietet eine Jagd- und Schonzeitentabelle als Bilddatei (JPG) zum Download an.4 Unsere Übersicht lässt sich über die Druckfunktion des Browsers als PDF speichern.
Quellen
- Wildtierportal Baden-Württemberg: Jagdzeiten (Wiedergabe von § 10 DVO JWMG vom 18.11.2023, geändert am 22.01.2026) (wildtierportal-bw.de)
- Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg (JWMG), § 41 und Anlage (faolex.fao.org)
- Wildtierportal Baden-Württemberg: Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan (RobA) (wildtierportal-bw.de)
- Wildtierportal Baden-Württemberg: Jagdzeiten, Hinweise zur allgemeinen Schonzeit (wildtierportal-bw.de)
Die Jagdzeiten stammen aus § 10 der DVO JWMG in der Fassung mit Änderung vom 22. Januar 2026, wie sie das Wildtierportal Baden-Württemberg wiedergibt. Die Grundregeln stammen aus § 41 JWMG.
Maßgeblich ist immer die im Gesetzblatt veröffentlichte Fassung.
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