Frage 2052 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
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Richtige Antwort zu Frage 2052
- C: Die in eine Waffenbesitzkarte eingetragene Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe gilt grundsätzlich ein Jahr.
Weitere Fragen: Waffentechnik, Waffenrecht und Führen von Jagdwaffen
- 2053Der Inhaber eines Jahresjagdscheins will seine erste Kurzwaffe (Kaliber .38 Spezial) erwerben. Was muss er tun?
- 2054Sie haben eine Bockdoppelflinte an einen Jagdfreund veräußert und ihm die Waffe ausgehändigt. Was müssen Sie außerdem noch gegenüber der Waffenbehörde unternehmen?
- 2055Innerhalb welcher Frist müssen Sie eine neu erworbene Langwaffe in die WBK eintragen lassen?
- 2056Wie lange gilt die Besitzerlaubnis für eine auf der WBK eingetragene Waffe (vorbehaltlich eines behördlichen Widerrufs oder einer Rücknahme)?
- 2057Sie besitzen eine Pistole im Kaliber 7,65 und einen Revolver im Kaliber .22 LfB. Sie möchten zusätzlich einen Revolver im Kaliber .357 Magn. erwerben. Was ist dazu wahlweise erforderlich?
- 2058In welcher Frist muss eine auf der WBK eingetragene Erwerbserlaubnis für eine Kurzwaffe spätestens eingelöst werden?