Frage 2051 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Wer eine Kurzwaffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen erwirbt, hat binnen welcher Frist der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen?

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  • B: Innerhalb von zwei Wochen.
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