Frage 4181 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Welche durch Schwarzwild verursachte Schäden sind ersatzpflichtig?
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Richtige Antworten zu Frage 4181
- A: Fraß von frisch gesätem Mais.
- D: Fraß von milchreifem Hafer.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
- 4182Bei Wildschäden im Mais hat der Geschädigte zuvor zumutbare und angemessene Maßnahmen zur Verhütung von Schäden unterlassen. Sein Ersatzanspruch beträgt:
- 4183Pflanzbeete einer Baumschule werden durch Rehwildverbiss geschädigt. Die Beete liegen in der freien Landschaft eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und sind nicht eingezäunt. Was gilt bezüglich der Wildschadensersatzpflicht?
- 4184Eine Rotte Schwarzwild richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten und mit Reifen beschwerten Maissilo Schaden an. Ist der Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig?
- 4185Wer muss den Wildschaden ersetzen, den Damwild, das aus einem landwirtschaftlichen Damwildgehege ausgebrochen ist, am nächsten Tag in der Nachbarjagd anrichtet?
- 4186Unter welcher Gegebenheit besteht kein Anspruch auf Ersatz von Wildschaden an einem land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Grundstück?
- 4187Von wem muss der von Feldhasen in einer Laubholzpflanzung verursachte Schaden nach dem Gesetz ersetzt werden?