Frage 5180 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Sie erlegen bei einem Ansitz einen stark abgekommenen Überläufer mit vereitertem Gebrechschuss. Was ist zur Verwendbarkeit des Wildbrets zu sagen?

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Richtige Antwort zu Frage 5180

  • B: Das Wildbret kann nur nach Freigabe im Anschluss an eine amtliche Fleischuntersuchung weiter zum Verzehr verwendet werden.
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