Frage 5180 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Sie erlegen bei einem Ansitz einen stark abgekommenen Überläufer mit vereitertem Gebrechschuss. Was ist zur Verwendbarkeit des Wildbrets zu sagen?
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Richtige Antwort zu Frage 5180
- B: Das Wildbret kann nur nach Freigabe im Anschluss an eine amtliche Fleischuntersuchung weiter zum Verzehr verwendet werden.
Weitere Fragen: Tierkrankheiten und Behandlung von erlegtem Wild
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- 5182Ein waidwund geschossener Bock wird am nächsten Morgen auf der Nachsuche gefunden. Wer stellt seine Genusstauglichkeit fest?
- 5183Wann müssen Sie als Jäger ein von Ihnen erlegtes Stück Schalenwild durch einen amtlichen Tierarzt untersuchen lassen und welche Organe müssen dann am oder bei dem Wildkörper verbleiben?
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- 5185Ein am Abend eines Herbsttages beschossenes Stück Rehwild kommt erst bei der Nachsuche am folgenden Morgen zur Strecke. Der erste Schuss war ein Waidwundschuss. Muss dieses Stück der amtlichen Fleischbeschau zugeführt werden?
- 5186Im September wird ein Rehbock von einem Jagdgast abends waidwund geschossen und am nächsten Morgen verendet aufgefunden. Beim Aufbrechen wird festgestellt, dass sich in der Bauchhöhle Mageninhalt befindet und das Bauchfell grünlich verfärbt ist. Der Revierinhaber will das Stück dem Erleger verkaufen. Muss der Rehbock einer Fleischbeschau unterzogen werden?