Frage 5181 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Sie schießen im Mai einen Rehbock mit einem offenen Knochenbruch am rechten Vorderlauf, der mit der Erlegung nichts zu tun hat. Unterliegt dieser Rehbock der Fleischuntersuchungspflicht?
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Richtige Antwort zu Frage 5181
- A: Ja
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