Frage 2050 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
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Richtige Antworten zu Frage 2050
- B: Die Erlaubnis zum Erwerb und zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt.
- C: Langwaffen kann man gegen Vorlage des gültigen Jagdscheines erwerben.
Weitere Fragen: Waffentechnik, Waffenrecht und Führen von Jagdwaffen
- 2051Wer eine Kurzwaffe aufgrund einer Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen erwirbt, hat binnen welcher Frist der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen?
- 2052Welche Aussage stimmt?
- 2053Der Inhaber eines Jahresjagdscheins will seine erste Kurzwaffe (Kaliber .38 Spezial) erwerben. Was muss er tun?
- 2054Sie haben eine Bockdoppelflinte an einen Jagdfreund veräußert und ihm die Waffe ausgehändigt. Was müssen Sie außerdem noch gegenüber der Waffenbehörde unternehmen?
- 2055Innerhalb welcher Frist müssen Sie eine neu erworbene Langwaffe in die WBK eintragen lassen?
- 2056Wie lange gilt die Besitzerlaubnis für eine auf der WBK eingetragene Waffe (vorbehaltlich eines behördlichen Widerrufs oder einer Rücknahme)?