Frage 4178 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Um den Anspruch auf Schadensersatz nicht zu verlieren, muss Wildschaden durch Schwarzwild an Kartoffeln spätestens angemeldet werden

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 4178

  • C: innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme des Schadens.
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