Frage 4178 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Um den Anspruch auf Schadensersatz nicht zu verlieren, muss Wildschaden durch Schwarzwild an Kartoffeln spätestens angemeldet werden
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Richtige Antwort zu Frage 4178
- C: innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme des Schadens.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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