Frage 4177 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Wildschaden durch Rehwild an einem Tannenvorbau im Wald muss spätestens angemeldet werden

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 4177

  • D: jährlich bis zum 15.5.
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