Frage 5176 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Welche Teile des Wildkörpers muss der Jäger zur amtlichen Fleischuntersuchung vorlegen?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 5176

  • E: Den nicht zerwirkten Wildkörper und den dazugehörigen Aufbruch.
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