Frage 5178 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Wann muss Großwild der amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden?
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Richtige Antworten zu Frage 5178
- A: Wenn das Wild vor der Schussabgabe bedenkliche Merkmale zeigte.
- B: Wenn das Wild nach der Erlegung bedenkliche Merkmale aufweist, die den Verzehr durch den Menschen nicht zulassen.
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