Frage 5178 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Wann muss Großwild der amtlichen Fleischuntersuchung unterzogen werden?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 5178

  • A: Wenn das Wild vor der Schussabgabe bedenkliche Merkmale zeigte.
  • B: Wenn das Wild nach der Erlegung bedenkliche Merkmale aufweist, die den Verzehr durch den Menschen nicht zulassen.
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