Frage 5247 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Ein Jäger möchte ein von ihm erlegtes Stück Rehwild in der Decke, das beim Aufbrechen keinerlei Veränderungen aufwies, an einen Gastwirt verkaufen. Darf er dies ohne vorherige amtliche Untersuchung des Stückes tun?
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Richtige Antwort zu Frage 5247
- A: Ja
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