Frage 4171 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Bei welcher Anpflanzung haftet der Jagdausübungsberechtigte nur dann für Wildschäden, wenn der Grundeigentümer oder Pächter die üblichen Schutzvorrichtungen erstellt und wilddicht erhalten hat?
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Richtige Antwort zu Frage 4171
- D: Baumschule
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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