Frage 4174 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Welche Aussagen über fristgerechte Anmeldung von ersatzpflichtigem Wildschaden sind richtig?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antworten zu Frage 4174

  • A: Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn sie einmal im Jahr bis zum 15. Mai bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden.
  • C: Alle Wildschäden an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, müssen innerhalb einer Woche nachdem der Geschädigte vom Schaden Kenntnis erhalten hat, oder bei gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden.
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