Frage 4176 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?
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Richtige Antwort zu Frage 4176
- C: Bei der zuständigen Gemeinde.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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- 4181Welche durch Schwarzwild verursachte Schäden sind ersatzpflichtig?
- 4182Bei Wildschäden im Mais hat der Geschädigte zuvor zumutbare und angemessene Maßnahmen zur Verhütung von Schäden unterlassen. Sein Ersatzanspruch beträgt: