Frage 4176 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

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Richtige Antwort zu Frage 4176

  • C: Bei der zuständigen Gemeinde.
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