Frage 4175 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg

Bei wem muss der Geschädigte Wildschaden an einem Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, anmelden?

Mehrere Antworten können richtig sein. Kreuze alle richtigen an.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 4175

  • E: Bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt.
Weiter zu Frage ›