Frage 4175 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Bei wem muss der Geschädigte Wildschaden an einem Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, anmelden?
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Richtige Antwort zu Frage 4175
- E: Bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt.
Weitere Fragen: Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
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