Frage 4173 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte spätestens einen von Schwarzwild verursachten Schaden an einer Wiese bei der zuständigen Gemeinde anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?
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Richtige Antwort zu Frage 4173
- B: Innerhalb einer Woche
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