Frage 5243 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Wer kann als kundige Person tätig sein?
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Richtige Antwort zu Frage 5243
- C: Ein Jäger mit entsprechender Schulung.
Weitere Fragen: Tierkrankheiten und Behandlung von erlegtem Wild
- 5244Bei welchem Vermarktungsweg muss sich ein Jäger zur "Kundigen Person" schulen lassen?
- 5245Welche Aussagen zur Entsorgung von Wild oder Teilen davon sind richtig?
- 5246Bei welchen Vermarktungswegen muss sich der Jäger als Lebensmittelunternehmer beim Landratsamt registrieren lassen?
- 5247Ein Jäger möchte ein von ihm erlegtes Stück Rehwild in der Decke, das beim Aufbrechen keinerlei Veränderungen aufwies, an einen Gastwirt verkaufen. Darf er dies ohne vorherige amtliche Untersuchung des Stückes tun?
- 5248Eine von Ihnen erlegte Rehgeiß zeigt beim Versorgen keine Auffälligkeiten. Können Sie das Stück an einen Gasthof verkaufen?
- 5249Darf das Wildbret eines Rehes ohne amtliche Fleischuntersuchung zum eigenen Verbrauch verwendet werden, wenn beim Aufbrechen ein Leberegelbefall festgestellt wurde, sonst aber keine bedenklichen Merkmale vorliegen?