Frage 5245 von 1250 · Jägerprüfung Baden-Württemberg
Welche Aussagen zur Entsorgung von Wild oder Teilen davon sind richtig?
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Richtige Antworten zu Frage 5245
- B: Aufbruch von Wild (ausgenommen Schwarzwild), das im eigenen Revier zur Strecke kam und keine bedenklichen Merkmale aufweist, kann dort verbleiben.
- D: Beim Entsorgen von Aufbruch und Zerwirkresten im eigenen Revier ist darauf zu achten, dass Spaziergänger und Hunde nicht in unmittelbaren Kontakt damit kommen.
- E: Beim Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche darf der Aufbruch nicht im eigenen Revier entsorgt werden.
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